Aktuelles

09.02.2012

Ein Jahr schweizerische Zivilprozessordnung

Nach einem Jahr schweizerischer Zivilprozessordnung gibt es noch keine einheitliche Praxis. Die Rechtsprechung muss hier Klarheit bringen. Einige  Bestimmungen haben sich als Hindernis oder Kostenfaktor erwiesen und müssen revidiert werden. 

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09.02.2012

La mediazione secondo il nuovo Codice di procedura civile svizzero

In "La Rivista": periodico della Camera di Commercio italiana per la Svizzera (CCIS), febbraio 2012.

La mediazione rappresenta un valido metodo alternativo di risoluzione del conflitto. Il legislatore svizzero ha riconosciuto i vantaggi e le possibilità della mediazione come alternativa alla procedura giudiziaria, ancorando l’istituto della mediazione nel nuovo codice di procedura civile entrato in vigore a inizio 2011.

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30.01.2012

Die Wirtschaftsmediation nach der neuen Zivilprozessordnung

Konflikte zwischen Unternehmen, zwischen Handelspartnern oder innerhalb eines Unternehmens wirken meistens destruktiv und binden finanzielle sowie zeitliche Ressourcen. Nur wenige Unternehmen können sich bei Konflikten langwierige und teure Gerichtsverfahren leisten. Die Mediation ist in solchen Fällen eine alternative Streitbeilegungsmethode. Der schweizerische Gesetzgeber hat die Vorteile und Chancen der Mediation als Alternative zum gerichtlichen Verfahren erkannt und die Mediation in der neuen Zivilprozessordnung verankert.

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26.01.2012

Anwalts- und Standesrecht: Kolloquium vom 13. Januar 2012

Kolloquium für Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten.

Referent: Dr. Markus Kaufmann, LL.M.
Präsident des Luzerner Anwaltsverbandes

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21.01.2012

Unternehmensnachfolge ohne Streit

Eine erfolgreiche Nachfolgeregelung hängt vor allem mit der Art und Weise zusammen, wie sie geplant, vorgenommen und umgesetzt wird. Gerade bei Familienunternehmungen, wo die Unternehmensnachfolge oft auch familienintern gelöst wird, führt sie häufig zu Zwist unter den potentiellen Nachfolgern aber auch zu Konflikten mit dem aktuellen Geschäftsinhaber und dem Management.

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20.01.2012

Produktesicherheit steht im Vordergrund

Mit dem Produktesicherheitsgesetz (PrSG), das seit dem 01. Juli 2010 in Kraft ist, wurden für Hersteller, Importeure und Händler gewisse Produktebobachtungs- und Meldepflichten eingeführt, welchen ab dem 01. Januar 2012 nachgekommen werden muss. Ebenfalls auf Jahresanfang dürfen keine Produkte mehr in Verkehr gebracht werden, welche den Anforderungen des PrSG nicht genügen.

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20.01.2012

Die Aufbewahrung der Krankengeschichte und der gesetzliche Datenschutz

Ärztinnen und Ärzte sind von Gesetzes wegen verpflichtet, über ihre Patientinnen und Patienten eine sachgerechte Krankengeschichte zu führen. Sie dient der Patientensicherheit und Transparenz, ist ein Arbeitsinstrument für den Anforderungen des Datenschutzgesetzes untersteht. Der vorliegende Beitrag soll den Umgang mit dem Datenschutz in der Arztpraxis erläutern und bestehende Spannungsfelder zur gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufzeigen. Arzt und bildet nicht zuletzt auch die Basis für Leistungen der Versicherungen. Gleichzeitig gehören die vom Arzt bearbeiteten Personendaten zu den besonders schützenwerten Daten des Patienten, deren Bearbeitung den erhöhten

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20.01.2012

Fallstricke in der Gestaltung grenzüberschreitender Verträge

Die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung stellt für Unternehmen eine grosse Chance dar, sich auf internationaler Ebene neue Märkte zu erschliessen. Allerdings bergen grenzüberschreitende Verträge Risiken, die nicht unterschätzt werden dürfen. Oftmals stehen sich nicht nur unterschiedliche Sprachen und verschiedene wirtschaftliche, politische und kulturelle Hintergründe gegenüber, sondern auch zwei verschiedene Rechtsordnungen. Der vorliegende Fachbeitrag soll eine Hilfestellung in der Gestaltung grenzüberschreitender Verträge bieten.

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20.01.2012

Immobilienerwerb durch Personen aus dem Ausland und durch ausländisch beherrschte Unternehmen

Die Schweiz ist attraktiv. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der stark steigenden Nachfrage von zugezogenen ausländischen Privatpersonen und Unternehmen, welche auf der Suche nach Schweizer Immobilien sind. Diesen ausländischen Interessenten bieten sich verschiedene Möglichkeiten, in der Schweiz Grundeigentum zu erwerben. Zu beachten sind dabei die in den letzten Jahren liberalisierten, aber weiterhin geltenden Bestimmungen zur Bewilligungspflicht („Lex Koller“). Diese Regelungen sind sowohl für den Käufer wie auch für den Verkäufer von entscheidender Bedeutung, da eine Verletzung dieser Normen die Nichtigkeit des Immobiliengeschäfts zur Folge haben kann.

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02.11.2011

Änderung der Schwellenwerte für die ordentliche Revision

Aus aktuellem Anlass - es wurde kein Referendum ergriffen - informieren wir über die zum 01. Januar 2012 in Kraft tretenden Änderungen des Schweizer Revisionsrechts.

Unser krfacts richtet sich deshalb vorrangig an revisionspflichtige Gesellschaften. Falls Sie eine Beratung wünschen oder Handlungsbedarf erkennen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

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19.10.2011

Neue Erbschafts- und Schenkungssteuerinitiative - Handlungsbedarf bis Ende 2011?

Im August 2011 wurde die eidgenössische Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ lanciert, welche eine grundlegende Änderung des derzeit in der Schweiz geltenden Erbschafts- und Schenkungssteuersystems vorsieht. Die Initiative verlangt vom Bund unter bestimmten Voraussetzungen die Erhebung einer Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu einem einheitlichen Steuersatz von 20%. Gleichzeitig sollen die bisherigen kantonalen Regelungen aufgehoben werden. Auch wenn diese vorgeschlagenen Änderungen erst in ein paar Jahren in Kraft treten sollten, empfiehlt es sich aufgrund einer speziellen Rückwirkungsklausel (per anfangs 2012) die persönliche und familiäre Situation umgehend zu prüfen und allenfalls noch vor Ende 2011 entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

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05.09.2011

SQS-Aufrechterhaltungs-Audit

Am 05. September 2011 führt Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ein Aufrechterhaltungs-Audit durch.

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26.08.2011

KRnews Spezialausgabe: Ansiedlung und Steuern, 3. Auflage 2011

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26.08.2011

Herr Reto Berthel neuer Partner bei Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte

Herr Reto Berthel, Vorsteher des Handeslregisteramts des Kantons Luzern, wird ab 01. September 2011 Partner bei Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte. Weitere Informationen ab 01. September 2011 auf unserer Homepage.

22.03.2011

Herr Ralph Hoerner neuer Partner bei Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte

Die Partner von Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte freuen sich mitzuteilen, dass Herr Ralph Hoerner per März 2011 in den Kreis der Partner der Kanzlei aufgenommen worden ist.

Herr Ralph Hoerner, geb. 1976, absolvierte sein Jurastudium an den Universitäten Fribourg und Complutense in Madrid und erwarb 2005 die Zulassung als Rechtsanwalt. Er berät und prozessiert in den Fachgebieten Banken- und Steuerrecht, Nachfolge- und Erbschaftsplanung, internationales Privatrecht, Bau- und Planungsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht. Bevor er im Jahr 2009 als Rechtsanwalt zu Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte stiess, arbeitete er in einer Wirtschaftskanzlei in Zürich und danach während mehr als drei Jahren als Wealth Planning Consultant bei der grössten Schweizer Bank an deren Standorten in Zürich und in Singapur. Ralph Hoerner ist – nebst anderen beruflichen und privaten Engagements – Vorstandsmitglied des Centers der Society of Trust and Estate Practitioners in Luzern/Zug.

04.03.2011

Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte in Bewegung: Neuer Standort, neue Erscheinung

Wir sind in Luzern von der Zürichstrasse an den Alpenquai umgezogen. Die neuen Kanzleiräume sind grösser, flexibel und mit neuester Technik ausgestattet. Unser Erscheinungsbild hat sich geändert, Team und Leistungsangebot sind gewachsen.

Damit tragen wir unserem wichtigsten Anliegen Rechnung: Die Bedürfnisse unserer Klienten optimal abdecken zu können.

Wir freuen uns über unsere neue Kanzlei und danken unseren Beratern und allen Handwerkern für ihren Einsatz und das einmalige Ergebnis, auf das wir stolz sind. Gerne stehen wir Ihnen ab sofort an unserem neuen Domizil zur Verfügung.

Ihr Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte Team

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Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte AG  |  Alpenquai 28a  |  CH-6005 Luzern  |  Tel. _+41 41 417 10 70  |  krlaw@krlaw.ch